Im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ kann nur die Klasse B oder BE erworben werden. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden.
Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16½ Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Prüfung
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland! Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, nur in Begleitung zu fahren.
Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer bereits das Mindestalter für diese Klassen erreicht hat. Auch beim „Begleitenden Fahren ab 17“ beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitperson (oder mehrere) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger nach Antragstellung einen Kartenführerschein. Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfbescheinigung fahren, dann auch ohne Begleitung!
Begleitpersonen
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer disponibel sein kann. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen.
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung (Zuverlässigkeit)
- Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Aufgaben der Begleitperson
- Ansprechpartner für den jungen Fahrer
- Sicherheitvermittlung beim Fahren
- Kann vor Fahrtantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen
Zusätzliche Verwaltungsgebühren
- Die übliche Verwaltungsgebühr von 52 Euro mit biometrischem Passbild, Sehtest und Schein über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe)
- Für die zusätzliche Prüfbescheinigung : 9 Euro
- Für die Überprüfung einer Begleitperson: 9 Euro
Wichtige Dokumente zum Download
Antrag „Begleitetes Fahren ab 17“
Anlage zum Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17“ (Begleitperson)