|
![]() |
|||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
Ordnungsamt - Führerscheinstelle - Verkehrsamt Die jeweilige Fahrerlaubnis ( Führerschein ), die Ihr erwerben möchtet ist ein offizielles Dokument und wird somit von der zuständigen Behörde bearbeitet. Zuerst wird im Einwohnermeldeamt Eure Angaben geprüft und dann durch die Führerscheinstelle bearbeitet. Die Fahrerlaubnis kann man nur bei einer Fahrschule erwerben am Hauptwohnsitz oder in dem Ort, wo man seine Arbeit oder Ausbildung absolviert. Somit könnt Ihr den Führerscheinantrag nur bei der Behörde an Eurem Hauptwohnsitz und in Einzelfällen bei Eurem Nebenwohnsitz. Für die Beantragung der Fahrerlaubnisklassen für Motorrad und PKW braucht Ihr folgende Unterlagen:
Für die Beantragung der Fahrerlaubnis für LKW braucht Ihr ein augenärztliches und ärztliches Zeugnis und einen Erste-Hilfe-Schein. info@fahrschule-neumann-hst.de
|
||||||||||||||||