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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren Nach der Einführung des Modellversuches für das Begleitende Fahren mit 17 Jahren (bis 31. Dezember 2010) dürfen Fahranfänger nach Ihrer bestandenen Prüfung Auto fahren und zwar nur mit den Begleitern die in seiner Prüfbescheinigung stehen. Diese Möglichkeit gibt es nur für den Erwerb der Klassen B oder BE. Die Klasse B schließt de Klassen M, L und S ein. Diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, da das dafür benötigte Mindestalter bereits erreicht wurde. Es besteht die Möglichkeit bereits vor dem Erreichen des17. Lebensjahres mit der Ausbildung zu beginnen, da Ihr bereits ein Vierteljahr vorher die Theoretische Prüfung und ein Monat vor Eurem Geburtstag die Praktische Prüfung ablegen könnt. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt. Es entstehen zusätzliche Verwaltungsgebühren für die zusätzliche Prüfbescheinigung (rund 7,70 Euro) und für die Überprüfung der Begleitpersonen (je rund 8,20 Euro). info@fahrschule-neumann-hst.de
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